SolarConnectX
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen, Ladeinfrastruktur und KNX-Automatisierungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen zwischen SolarConnectX UG (haftungsbeschränkt), Vogelbrinkstraße 16, 59075 Hamm (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande. Angebote basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen; nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt der im Angebot ausgewiesene Festpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden kann gemäß § 12 Abs. 3 UStG der Nullsteuersatz zur Anwendung kommen. Zahlungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, wie folgt fällig: eine Anzahlung bei Auftragsbestätigung, eine Abschlagszahlung bei Materiallieferung und der Restbetrag nach Abnahme der Anlage. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Leistungsumfang und Ausführungsfristen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber sowie die Eintragung ins Marktstammdatenregister übernimmt der Auftragnehmer, sofern vereinbart. Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, Witterung, fehlende Netzbetreiberfreigaben), verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage gegeben sind, insbesondere die Statik und Beschaffenheit des Daches sowie ein geeigneter Zugang zur Elektroinstallation. Er informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten (z. B. Denkmalschutz, Leitungsverläufe). Erforderliche Genehmigungen Dritter (z. B. des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft) holt der Auftraggeber ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und unverzüglich behoben.

§ 8 Gewährleistung und Garantien

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Montageleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerksleistungen fünf Jahre ab Abnahme, im Übrigen zwei Jahre. Herstellergarantien (z. B. Produkt- und Leistungsgarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher) bestehen unabhängig davon und richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Ertragsprognosen wird keine Gewähr übernommen; sie stellen unverbindliche Schätzwerte dar.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung übermittelt wird. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026 · SolarConnectX, Vogelbrinkstraße 16, 59075 Hamm